Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 10 VOL/B - Obhutspflichten

Bibliographie

Titel
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Amtliche Abkürzung
VOL/B
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen.